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Sicherheit

Wichtig!
Wenn im selben Gebäude offene, Schornsteingebundene oder ungebundene Feuerstätten, wie z.B. Gasheizung, Ölheizung, Kamin, Gasherd, Kohleoffen o.ä. betrieben wird, stellt die Installation einer Abluftanlage welche Luft aus dem Gebäudeinneren nach draußen leitet eine Gefahr dar und muss von zuständigen Schornsteinfeger geprüft und genehmigt werden!
Ich höre Euch schon wieder brüllen; welch ein Unsinn, da passiert nichts. Aber glaubt mir das es kein Spaß mehr ist wenn die Flamme Deiner älteren Gasheizung Nachts erstickt, weil die Growboxlüftung die Bude leergesogen hat und nun fleißig Gas strömt. Also, ggf. Zwangsbelüftung der Wohnung nicht vergessen!

Ein weiterer Punkt ist die elektrische Sicherheit.
Arbeiten an Elektroanlagen dürfen nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden!

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