
Sicherheit
Wichtig!
Wenn im selben Gebäude offene,
Schornsteingebundene oder ungebundene Feuerstätten, wie z.B.
Gasheizung, Ölheizung, Kamin, Gasherd, Kohleoffen o.ä. betrieben
wird, stellt die Installation einer Abluftanlage welche Luft aus dem
Gebäudeinneren nach draußen leitet eine Gefahr dar und muss von
zuständigen Schornsteinfeger geprüft und genehmigt werden!
Ich höre Euch schon wieder brüllen; welch
ein Unsinn, da passiert nichts. Aber glaubt mir das es kein Spaß mehr
ist wenn die Flamme Deiner älteren Gasheizung Nachts erstickt, weil die
Growboxlüftung die Bude leergesogen hat und nun fleißig Gas
strömt. Also, ggf. Zwangsbelüftung der Wohnung nicht
vergessen!
Ein weiterer Punkt ist die elektrische
Sicherheit.
Arbeiten an Elektroanlagen dürfen nur von
ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden!
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