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Growing : Das Recht : Betäubungsmittelgesetz : Hanf-Anwalt : Urteile : Schutzmaßnahmen

Urteile zu Cannabisdelikten:

Eine gute Sammlung von Urteilen findet Ihr auf den Webseiten von M.Hettenbach. Die Adresse ist:
http://www.anwalt-hls.de/

Ein eher negatives Beispiel eines Urteils:

Es ging um den Anbau von Betäubungsmitteln (50 Pflanzen) und Besitz von 44 (?) g Marihuana (laut Anklage 50,1g wovon 6g nicht eingelagert wurden)

Stellungnahme zur Gerichtsverhandlung vom 31.07.98

Als erstes möchte ich anmerken daß ich kein BTM auf dem Balkon hatte sondern Hanf ! Hanf ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Erde und keiner politischen Macht steht das moralische  Recht zu eine Pflanze bzw. den Umgang mit Pflanzen zu verbieten, das ist unnatürlich und absurd !!!

Als zweites möchte ich zu Protokoll geben, daß ich es als Nötigung empfinde mich vor Gericht für etwas verantworten zu müssen was niemanden in irgend einer Art und Weise jemals geschadet hat !!!

Ich habe niemanden bestohlen, geschlagen oder ausgeraubt. Ich hatte lediglich nicht autorisierte Pflanzen auf dem Balkon! Wahnsinn, angesichts der Straftaten die Tag täglich begangen werden .

Ich habe noch nicht einmal mit Cannabis gehandelt, denn wäre ich ein Dealer, hätte ich die von der Saatsanwaltschaft geforderten 1000,- DM aus der Portokasse bezahlt und wäre unbehelligt weiter meinen Geschäften nach gegangen.

Ich habe meinen Zivildienst abgeleistet und hatte keine Möglichkeiten die geforderten 1000,- DM legal aufzutreiben.

Euer Ehren ist es wirklich in Ihrem und im öffentlichen Interesse Leute wie mich in die Kriminalität zu treiben ? Ich habe die Hanfpflanzen angebaut um vom Illegalen Markt unabhängig zu sein, um mich nicht mehr den  Gefahren des Schwarzmarktes auszusetzen und weiterhin die Drogenmafia zu unterstützen. Was mit diesem und ähnlichen Verfahren, sicher unbeabsichtigt, aber doch ganz offensichtlich geschieht !!!

Ich möchte nochmals  darauf hinweisen daß ich bis dato  weder vorbestraft noch sonst irgendwie kriminell aufgefallen bin. Der Umgang mit Hanf ist Teil meiner Altagskultur und das lasse ich mir  von niemandem verbieten !  Weder von verlogenen Politikern, die schon längst ihr letztes bisschen Verstand versoffen haben, noch von feigen Denunzianten !!!

Ich habe bewusst und ohne jegliches  Unrechtsempfinden gegen geltendes Recht verstoßen !

Weil das  BTMG nach meiner Auffassung Recht gewordenes Unrecht symbolisiert und ungerechte  Gesetze immer nur die Verachtung des Gesetzes nach sich führen können  !!!

Immerhin verstoßen ca. 4-7 Mio. Menschen in diesem Land und mindestens eine halbe Milliarde Menschen weltweit gegen das von den Amerikanern durchgesetzte Cannabisverbot.

Wer Cannabis nimmt, schadet keinem zweiten oder dritten, schlimstenfalls schädigt er sich selber. Beim Cannabisverbot sowie beim Drogenkrieg generell handelt es sich inzwischen um eine Art Religionskrieg, in dem es um Glaubenssätze, nicht mehr um Fakten geht. Von den betroffenen Menschen ganz zu schweigen. 

Es gibt keinen stichhaltigen Grund,, Menschen wegen Cannabis oder anderen Drogen vor Gericht zu stellen und abzuurteilen !!!

Schon seit längerem fordern ernstzunehmende Wissenschaftler, Ärzte, Drogenexperten, Psychologen, Polizeipräsidenten, Staatsanwälte, Richter, Politiker, Journalisten, Künstler und Musiker öffentlich eine andere Drogenpolitik.

Eine Drogenpolitik die auf Vernunft und Kompetenz setzt, nicht auf verlogene Propaganda und Repression.

Ich hoffe Sie schließen sich dieser Forderung an.

Ich beantrage die Einstellung des Verfahrens nach  § 31a BTMG. Da die von Ihnen beschlagnamten 50g Marijuhana, die vom Bundes Gerichtshof festgelegte geringe Menge von 7,5g THC auf gar keinen Fall  überschreitet !!!
 

Urteil:

1.800,- DM Geldbuße und Übernahme der Gerichtskosten sowie Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

Berufung wurde eingelegt

Alle Angaben ohne Gewähr.
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