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| Growing : Das Recht : Betäubungsmittelgesetz : Hanf-Anwalt : Urteile : Schutzmaßnahmen Selbstschutzmaßnahmen: Um bei einer Kontrolle der staatlichen Verfolgungsbehörden möglichst ohne Schaden davon zu kommen, gibt es einige vorbeugende Massnahmen. Die staatlichen Diener verstehen sich immer als Autorität und möchten auch spüren, daß Du das in ihnen siehst. Aus diesem Grund ist es oft hilfreich, wenn ihnen dieses Gefühl gegeben wird. Für mich war das sehr schwer zu begreifen, aber als ich bemerkte, wie gut diese Diener funktionieren, wenn Du ihnen den Gefallen tust und sie wie Autoritäten behandelst, merkte ich, dasß sie auch meine Diener sind. Ein Polizist, der freundlich und verständnisvoll begrüsst wird, schaut viel schneller über etwaige Gesetzesbrüche hinweg, als wenn er kritisiert wird. Mit Argumenten kommst Du sowieso nicht sehr weit, also sei erst einmal freundlich. Das gleiche gilt für Richter. Da Du nicht erhoffen kannst, daß sich ein Richter auf Deine Meinung und deine Argumente einlässt, (dass z.B. Cannabis nicht gefährlich ist und Alkohol viel schlimmere Folgen haben kann), solltest Du nicht viel Mühe darauf verschwenden. Versuche ihn viel mehr davon zu überzeugen, daß Du nur um Deine Selbstversorgung bemüht bist und die 300 Gramm auf einmal gekauft hast, da es billiger ist, als jedes Wochenende 'ne kleine Portion zu kaufen. Du solltest auf jedenfall alles abstreiten, was mit dem Verkauf von Cannabis zu tun hat. Es gibt einige Dinge, die von Richtern gerne als Beweis für das Handeln mit Cannabis gedeutet werden. Dazu zählen: Waagen (können aber auch zum Abwiegen von Dünger benutzt werden !) Portionstüten Bargeld in grösseren Mengen ( auch schon 200.-DM als 10 x 20.-DM ) Ein guter Anwalt kann dies auch anders darstellen, aber für viele Richter zählt der Eindruck, den sie von Dir und der Situation haben. Polizisten werden geschult, um beim Auffinden gewisser Dinge verschärft nach sogenannten Betäubungsmitteln zu suchen. Dazu gehören: Ungepflegte äussere Erscheinungen Lange Haare Unordentliche Umgebung (im Auto oder in Räumen) Alle Arten von Pfeifen und Bongs Lange Drehpapiere (Papers) normale Drehpapiere mit zerissener Pappe Drehpapiere und Filterzigaretten Unbenutzte Filter von Filterzigaretten Zerissene Filterzigarettenüberreste Zerissene Tabakschachtel, die als Filterpappe benutzt wurde Filterpappen Portionstüten oder Döschen sogar ein Grinsen kann einen Polizeibeamten dazu bringen, Dich zu kontrollieren Kommt es dazu, daß die Polizei bei Dir fündig wird, gibt es eine Goldene Regel: Bleib ruhig, sag nichts Du bist verpflichtet Deinen Namen zu sagen, Dein Geburtsdatum und den Geburtsort. Mehr sagst Du nicht ! Wenn Du Dir sicher bist, daß sie auf jeden Fall noch mehr finden, gib es freiwillig heraus, da Du so beim Richter Punkte sammelst. Alle Argumente musst Du Dir für den Richter aufbewahren, nachdem Du sie mit Deinem Anwalt oder Deiner Rechtsberatung abgesprochen hast. Alles andere ist überflüssig. Wenn Du nach einem Anwalt verlangst, bekommst Du oft zu hören, daß Du zuviel ferngesehen hättest, wiederhole die Forderung, bis Du sie erfüllt bekommst. Am besten ist, es sich vorher wenigstens den Namen eines guten Anwalts zu merken. Bei vielen Polizisten reicht die Erwähnung des Namens eines bekannten Anwalts, und sie werden gleich ganz anders mit Dir umgehen. Das Wichtigste ist aber, daß Du absolut nichts sagst, was mit der Sache zu tun hat, so hat dein Anwalt die besten Möglichkeiten, sich eine Strategie zurecht zu legen, um das Strafmaß zu mindern oder das Verfahren einzustellen. Ein Geständnis kannst Du immer besser vor dem Richter ablegen. Theoretisch kannst Du z.B. mit einem Auto umherfahren, 50 Kg Hasch bei Dir haben und nichts davon wissen. Wenn Du vor der Polizei zugibst, daß es Dir gehört, hast Du Schwierigkeiten, das vor dem Richter anders darzustellen. Wenn Du ruhig bleibs, und keine Fingerabdrücke zu finden sind müssen Dir die Staatsdiener nachweisen, daß Du der Besitzer bist. Auch In Deiner Wohnung können Gegenstände sein, die nicht Dir gehören. Ein Untermietvertrag kann darauf hinweisen, daß noch andere Personen Zugriff auf deine Wohnung haben. Und so liegt die Beweislast wieder bei der Strafverfolgung. Deine Unschuld musst Du nicht beweisen. So steht es jedenfalls im Gesetz. Denn eigentlich bist Du so lange unschuldig, bis Dir nachgewiesen wurde, daß Du schuldig bist. Wenn Du beim Schmuggeln oder sonstwo ausserhalb deiner Wohnung mit größeren Mengen Cannabis erwischt wirst, kannst Du ganz sicher mit einer Hausdurchsuchung rechnen. In Bayern auch schon bei geringen Mengen ! Alle Angaben ohne Gewähr. |
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